Wissenswertes und Informationen

Verschiedene Anfragen veranlassten uns, auf Anfragen z.B. von kürzlich in eine unserer Gemeinden gezogenen Mitbürgern einzugehen ...

Zum Beispiel ...

Neuer Personalausweis

Im Herbst 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Keine Angst, eine Umtauschaktion ist nicht nötig. Nur jene Mitbürgerinnen und Mitbürger bekommen einen solchen neuen, die erstmals einen benötigen bzw. deren alter Ausweis ablaufen wird. Bitte klicken Sie hier zwecks weiteren Informationen des Bundesinnenministeriums. 

Standesamt

Gelegentlich fragen Bürger nach, weswegen bei der VG Straußfurt keine Standesamtsfunktion eingerichtet worden ist. Diesbezüglich wird um Verständnis dafür gebeten, dass aus verschiedenen Gründen aus der Vergangenheit heraus eine Übernahme der Standesamtsdaten zum damaligen Zeitpunkt der Auflösung der kreislichen Urkundenstelle (um 1994/95 herum) keine räumlichen und personellen Voraussetzungen bei der VG vorlagen. Mittlerweile bestehen diese zwar u.a. durch den Multifunktionsraum im Anbau am Verwaltungsgebäude, doch ist eine Standesamtsfunktion heutzutage mit enormen aufzubringenden Mitteln verbunden. Diese konnten bislang durch die Zusammenarbeit mit der Stadt Sömmerda vermieden werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieser positive Aspekt die Mühen manchen Bürgers wegen seiner Fahrten zum Standesamt Sömmerda aufwiegt, denn letzten Endes müssten die Kosten eines eigenen Standesamtes in Form einer erhöhten VG-Umlage durch die Mitgliedsgemeinden getragen werden.

Zuordnungen

Für jene Besucher dieser Seiten, die gern etwas schnell zur Hand haben wollen, hier einige Informationen in der Zusammenfassung.

Polizeikontaktbereichsbeamter in der VG Straußfurt 036376/51316 in Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Zi. 03; Sprechzeiten dienstags von 12.30 – 14.30 Uhr für Kinder und Jugendliche, 16.00 – 18.00 Uhr für alle Bürger. Bitte beachten: Ist der Kontaktbeamte nicht telefonisch erreichbar, dann die Plolizeiinspektion in Sömmerda kontaktieren. 

Polizei Sömmerda 03634/3360 oder im Notfall 110; Rettungsdienst über 112; 

Landratsamt 03634/3540; Jugendamt mit Außensprechzeit in der VG Straußfurt, Bahnhofstraße 13, jeden Montag von 13.00 bis 15.00 Uhr, 036376/51332; Kinderschutzdienst erreichbar über das Jugendamt in Sömmerda, Wielandstr. 4, 03634/354103 oder 354111 bzw, in Notsituationen 03634/354133 oder über die Polizeiinspektion

HausVerwaltungs-und Service-Gesellschaft „Marzahner Tor“ mbH, Berlin in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, 036376/56415 mit den Sprechzeiten Di. 10-12 Uhr und Do. 17-19 Uhr, Fax-Nr. 036376/56415 (in dringenden Fällen unter der Ruf-Nr. 0163/7183827);

Gemeindebibliothek Straußfurt in der Bahnhofstr. 10, Tel. 036376/53450 mit den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr;

Bankverbindungen aller VG-Mitgliedsgemeinden: Sparkasse Mittelthüringen BLZ 82051000 Kto.-Nr. 0140009400 oder Deutsche Kreditbank Erfurt BLZ 12030000 Kto.-Nr. 944561;

Elektroversorgung E.ON – Thüringer Energie, 0180/2696961 (Erdgas 0800/6861177)

Trinkwasser 

  •  BeWA Sömmerda (Gangloffs.+Schilfa, Straußf., Wundersl.), 03634/68490 oder 684919, BeWA-Bereitschaft Wasser (außerhalb d. üblichen Geschäftszeiten): 0800-0725175
  • Stadtwerke Erfurt, ThüWa-Thüringen Wasser GmbH (Haßl., Riethnordh., Henschl.+Vehra u. Werrningsh.), 0361/564-0, Stadtwerke-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0361/51113
  • Verbandswasserwerk Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/840755

Abwasser

  • BeWA Sömmerda (Haßl., Henschl.m.Vehra, Riethnordh., Straußf., Werningsh., Wundersl.), 03634/68490 BeWA-Bereitschaft Abwasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0800-3634800
  • AZV „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/8407-30
  • der Bürgermeister in Gangloffs.+Schilfa 036376/50891

Standesamt Stadtverwaltung Sömmerda 03634/3500

 

Straßenpläne werden in bewährter Zusammenarbeit mit dem BVB-Verlag Nordhorn publiziert. Klicken Sie hier, um die Pläne aufzurufen.

 

Außen-/Innenbereich

 

Nicht in jedem Fall ist das Bauen an jedem Platz möglich - wie in anderen Fällen auch, gibt es eine Menge von Regeln, die es zu beachten gilt. Diese nun an dieser Stelle anführen zu wollen, wäre müßig; kontaktieren Sie an Stelle dessen unser VG-Bauamt. Eine kleine Hilfe soll lediglich der Hinweis sein, dass unter Verwaltung->Satzungen&Amtsblatt bei den einzelnen Gemeinden die zu den eigentlichen Satzungen gehörenden Pläne/Skizzen veröffentlicht worden sind. Sind solche nicht vorhanden, hat die betreffende Gemeinde bislang keine solche Satzung beschlossen. Nur ergänzend: Ein Grundstück kann bebaut werden, wenn es in einem Bebauungsplangebiet liegt oder im unbeplanten Innenbereich, wenn dort die Erschließung (u.a. Wasser, Strom, Abwasser) und eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zuwegung gegeben ist.

 

 

 

 

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Sonnabend, 04.09.2010, 21:07